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Luftverunreinigungen
§3 BImSchG: Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe, Geruchsstoffe
TA Luft: von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, die durch emissionsmindernde Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik zu begrenzen sind
I) gefaßte Emissionen (z.B. aus Schornsteinen, Kühltürmen, aus dem Auspuff von Kfz, aus Einrichtungen mit Abgaserfassung und -ableitung - Punktquellen)
II) diffuse Emissionen (meist flächenhaft, ohne definierte Abgasvolumenströme, z.B. Aufbereitung, Herstellung, Transport, Umschlag, Lagerung staubförmiger Güter; Verarbeiten, Fördern, Umfüllen flüssiger Stoffe) keine Emissionsbegrenzungen festlegbar, dafür bauliche und betriebliche Maßnahmen
Einhausung - Überführung in gefaßte Emissionen Kapselung ohne Luftaustritt - Vermeidung der Emissionen Berieselung - Bindung bzw. Verhinderung der Emissionen
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