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Stellen für die Durchführung der Messungen
von der zuständigen obersten Landesbehörde bestimmte Stellen - bekanntgegebene Meßinstitute
Anforderungen an Meßinstitute:
Fachkunde, bereits durchgeführte Messungen qualifiziertes Personal (Hochschulstudium, Berufspraxis, Meßerfahrung, Eignung auf Grund persönlichen Eigenschaften, bisherigen Verhaltens) Zuverlässigkeit Unabhängigkeit von Anlagen- und Meßgeräteherstellern, sowie Betreibern, keine personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen Gerätetechnische Ausstattung
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